Ist die Veröffentlichung von „gebäudebezogenen“ Daten eigentlich gesetzlich geschützt? Oder sind Gebäude immer personenbezogen und darum Daten über sie ebenso schützenswert wie die von Personen?
Jedenfalls bietet die Stadtreinigung Hamburg seit kurzem einen neuen Service auf ihrer neu gestalteten Homepage: Man kann unter Eingabe von Straße und Hausnummer die Informationen abrufen, welchen Abtransport von Rest- und Biomüll man bei der Stadtreinigung gebucht hat.
Das geht doch nicht, oder?
(Bei Rainer und Mike wird der Müll jedenfalls einmal wöchentlich abgeholt, lustigerweise am gleichen Tag. Allerdings hat Rainer nur eine kleine Tonne während Mike seinen Müll in einen Gemeinschaftsbehälter kippen muss – Warum habt Ihr beide eigentlich keine Biotonne? Rainer könnte einen Kompost zur Verfügung haben, aber bei Mike? Und warum hat der andere Mike zwar einen Garten, aber zudem noch eine Biotonne bestellt? Und warum stellt er seine Restmülltonne zweimal die Woche an die Straße, wo er doch nur für eine Abholung bezahlt?? Nicht, dass mich das was anginge, aber weil die Daten schon mal veröffentlicht sind, kann ich mir doch mal den Kopf darüber zerbrechen…)
Update: Nach meinem „Leserbrief“ hat die Unternehmenskommunikation freundlich und ausführlich geantwortet. Sie argumentieren, dass die Müllabfuhr ohnehin quasi öffentlich stattfindet, die Veröffentlichung der Abholdaten also keine Privatsphäre verletzt. Auch sei die Adresse per se keine personenbezogene Information. Schließlich erläutern sie, dass das Angebot auf den Webseiten für alle Nutzer offen sein muss, weil Mieter keine Vertragsdetails aus den Verträgen ihrer Vermieter mit der Stadtreinigung kennen würden und diese von mir vorgeschlagene Alternative nicht in Frage käme.
Also beharren wir erstmal jeder auf seiner Auffassung. Ich freue mich jedoch, dass alle meine Vorschläge zur Website zumindest weitergeleitet werden sollen. Und das ist immerhin schon mal ganz gut und lobenswert, dass überhaupt auf die Kundenreaktion geantwortet wird.