Verwaltungswahnsinn

KopfschussDer Handelskammerbeitrag kostet je Unternehmen pro Jahr 153 Euro, aber der Nutzen dieser Betriebsausgabe bleibt meist im Dunkeln. Neben der Herausgabe der monatlichen Postille und einiger kostenloser Veranstaltungen finanziert man aber auch Aktivitäten wie themenspezifische Newsletter, die regelmäßig per Email verschickt werden.

In einem der letzten Rundschreiben bin ich über eine Meldung gestolpert, die mich hellhörig gemacht hat und der ich mit meinem Steuerberater nachgegangen bin. In Kürze: Jedes Unternehmen muß künftig seine Jahresabschlüsse elektronisch veröffentlichen. Die Veröffentlichungspflicht ist zwar nicht neu, aber bisher konnte das Einhalten der Verordnung nicht überprüft werden. Da nun elektronisch gemeldet werden muß, ist die Kontrolle aber leichter machbar und schon werden Strafen bis zu 25.000 Euro angedroht.

Nervig an der Veröffentlichungspflicht ist jedoch, daß PDF als Format nicht gestattet ist und auch Faksimile (Scans) nicht gestattet sind. Nur Word-, Excel- oder XML-Formate werden akzeptiert und die müssen dann noch mit einer speziellen PC-Software hochgeladen werden. Aber ich als Geschäftsführer habe die Daten gar nicht in diesen Formaten, sondern erhalte die Bilanzen meist nur auf Papier, vielleicht noch als PDF „Ausdruck“ vom Steuerberater. Und falls ich keinen PC unter Windows, sondern nur einen Mac habe, kann ich mir noch weniger selber helfen.

Besonders lästig ist das alles, weil es schon wieder Mehrkosten verursacht und den Unternehmen keinen wirklichen Nutzen bringt, denn das Abrufen der Daten aus dem Unternehmensregister kostet meist auch Geld. Früher wurde wenigstens noch in den Tageszeitungen veröffentlicht, aber das ist nun nicht mehr Pflicht: Gut für den Veröffentlicher, schlecht für den Lesenden…

Hatte ich mich übrigens schon über die neuen Regelungen der GEZ beäußert?

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